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Infografik: Die Social Media Plattformen und ihre Größenanforderungen

Nicht selten werde ich gefragt – und nicht nur ich -, welche Größen denn die einzelnen Social Media Plattformen erfordern – also für Cover-Foto, Profil-Bild etc.. Blogging.com hat dazu ganz praktisch die aktuellen Größen in eine schlichte Infografik gepackt …. auch wenn der hier beschriebene Stand 2016 natürlich nur eine begrenzte Haltbarkeitszeit besitzt ….

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Die ganze Grafik gibt es nach dem Link.

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Einfach hübsch: Social Media Counter in Real Time

Presented by Coupofy

Gedankenspiele-Lesetipps vom 19. Januar 2016

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Infografik: 7 Video-Anbieter im Vergleich

Angesichts des scheinbar grenzenlosen Video-Booms hat Marketing Land bereits im Juni eine prima Übersicht erstellt, in der die 7 wichtigsten Player auf dem Video-Markt verglichen werden – YouTube, Facebook, Instagram, Twitter, Vine, Snapchat und Tumblr. Vor allem wird deutlich, ab welchem Zeitpunkt – und dies wird sehr unterschiedlich gehandhabt – beispielsweise ein „View“ zählt.

Die Video-Anbieter Facebook, Twitter, Instagram, Vine, YouTube, Tumblr und Snapchat im Vergleich.

Video-Anbieter im Vergleich

Bezogen von: Marketing Land

Gedankenspiele-Lesetipps vom 23. März 2015

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Hilfreiche Infografik: Das sind die aktuellen Social Media Bildgrößen

By the team at SetUpABlogToday.com

2015 Social Media Image Size Guide

Gedankenspiele-Lesetipps vom 20-02-14

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Infografik: Die Social Media Shortcuts zum Ausdrucken

Shortcuts bei Facebook, Twitter, Youtube und Google+? Und dies für Mac und PC? Ja, die gibt es. Und damit sie jeder verwenden kann, hat der Social Media Analyse-Anbieter quintly eine hübsche Grafik erstellt, die sich jeder jetzt ausdrucken und über sein Bett oder seinen Arbeitstisch pinnen kann. Schließlich sind diese Shortcuts doch verdammt praktisch.

Die Shortcuts der Social Media Plattformen

Die Shortcuts der Social Media Plattformen

Infografik: Zahlen zum Social Web im Jahre 2012 samt Fragezeichen

Über creotivo bin ich auf diese Infografik gestoßen, die das Social Media Geschehen des jetzt vergangenen Jahres 2012 nochmals gut zusammenfasst. Der Fokus der Zahlen zum Social Networking liegt dabei – nicht gerade überraschend – auf Facebook, Twitter, Google+, LinkedIn, Pinterest und YouTube. Gleichzeitig sind die hier zusammengefügten Zahlen doch mit etwas Vorsicht zu genießen. Dazu vier Anmerkungen:

  • Auf YouTube werden nicht 48 sondern bereits 72 Stunden Videomaterial pro Minute hochgeladen – oder sogar bereits noch mehr. Auch die Zahlen zu Facebook sind seitdem weiter gestiegen.
  • Die Aussage, dass Nutzer nur 3 Minuten pro Monat auf Google+, aber dafür 6,75 Stunden auf Facebook verbringen, ist veraltet und so nicht haltbar.
  • Dass Twitterer zu 60 Prozent weiblich sind, hat mich dann doch etwas überrascht. Aber wahrscheinlich haben die einfach mehr zu erzählen.
  • Die Zahl, dass 19 Prozent aller weiblichen Internet-Nutzer auf Pinterest sind, ist völlig unwahrscheinlich. Oder sie bezieht sich rein auf den amerikanischen Markt. Denn die sollen ja Pinterest-„verrückt“ sein.
Social Media Stats 2012

Statistiken zum Social Web Geschehen im Jahre 2012

Impressumspflicht im Internet: Tipps und Tools im Überblick

Im Zusammenhang mit Abmahnungen bei Facebook ist in den letzten Tagen vielfach über die Impressumspflicht in den Social Media Kanälen diskutiert worden – das heißt für Seiten, die nicht rein privat sind. Darauf aufbauend habe ich die wichtigsten Tipps, Tools und Hinweise zu allen Online-Kanälen mal kurz zusammengefasst.

Impressumspflicht bei Webseiten und Blogs
Auf der Webseite Net & Law lässt sich der Webimpressum-Assistent prima dafür einsetzen, sich ein rechtssicheres Impressum für seine Webseite oder sein Blog erstellen zu lassen. Kleine Einschränkung: Der Haftungshinweis „Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links …“ ist heute praktisch hinfällig.

Impressumpflicht bei Webseiten plus Google Analytics Disclaimer
Wer Google Analytics auf seiner Webseite nutzt, muss Nutzer darauf im Impressum oder in einem eigenen Punkt „Datenschutz“ hinweisen. Welche Inhalte hier angegeben werden müssen, lässt sich über die Webseite des Anwalts Sören Siebert auswählen und integrieren.

Impressumspflicht bei Webseiten plus Social Media Plugins
Wer seine Webseite mit den eigenen Social Media Kanälen per Plugin verknüpft hat, sollte nicht vergessen, darauf im Impressum hinzuweisen. Einen eigenen Disclaimer zur Nutzung – ob zu Facebook-Plugin, Twitter und/oder Google+ – lässt sich ebenfalls auf eRecht24 erstellen und über einen Quell-Code in die eigene Webseite einbinden.

Impressumspflicht in E-Mail-Newslettern
Es sollte sich herumgesprochen haben, dass auch jeder E-Mail-Newsletter ein Impressum benötigt. Der erwähnte Webimpressum-Assistent bei Net & Law lässt sich hierzu als Anleitung nutzen. Ein Hinweis dazu: Aktuell muss noch ein komplettes Impressum in einen Newsletter integriert werden; der reine Link vom Newsletter auf das eigene Website-Impressum ist derzeit noch nicht ausreichend. Ach ja: Wer sich etwas tiefer mit den rechtlichen Fallstricken im E-Mail-Marketing auseinander setzen will, die leicht verständliche „Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing“ des eco-Verbandes hilft mir seit Jahren weiter.

Impressumspflicht bei Facebook
Der Rechtsanwalt Thomas Schwenke hat auf allfacebook.de eine perfekte Anleitung geschrieben, wie sich Facebook-Seiten innerhalb weniger Minuten mit einem rechtssicheren Impressum versehen lassen – und zwar am Besten direkt sichtbar in der Infobox.

Impressumspflicht bei Twitter
Jede Twitter-Seite, die nicht rein privat ist, benötigt ein Impressum. Dieses lässt sich am rechtlich sichersten in das Feld „Bio“ integrieren – inklusive Linkverkürzer. Wie erklärt Thomas Schwenke hier. Sollte der Linkverkürzer irgendwann eingestellt werden und damit nicht mehr funktionieren, muss sofort ein neuer Verkürzer oder der ausführliche Link gesetzt werden. Ansonsten verliert dieser Impressums-Hinweis natürlich seine rechtliche Gültigkeit.

Impressumspflicht bei Google+
Bei Google+-Seiten ist zwischen Personenprofil und Unternehmensseite zu unterscheiden. Während sich bei Personenprofilen ein Impressum einfach in „über mich“ integrieren lässt, ist dies bei Unternehmensseiten deutlich unklarer. Eine Infobox wie bei Facebook existiert schließlich nicht. Thomas Schwenke erklärt hier, wie man dieses Problem dennoch rechtssicher lösen kann – zumindest aus heutiger Sicht.

Impressumspflicht bei YouTube
Auch die Firmenpräsenz auf Youtube benötigt ein eigenständiges Impressum. Dieses lässt sich als Text oder Link schnell und einfach in das „Über mich“ integrieren.

Impressumspflicht bei Pinterest
Auch wenn es derzeit noch nicht groß diskutiert wird – zumindest mir nicht bekannt -, so ist fest davon auszugehen, dass Pinterest-Seiten, die nicht rein privat sind, ein Impressum benötigen. Dazu lässt sich ein Link auf das eigene Impressum am einfachsten und damit für alle sichtbar direkt in „about“ integrieren.

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